Die Costa Blanca bleibt ein Sehnsuchtsort für Sonnenanbeter und Spanienliebhaber. Kein Wunder, dass die Ferienvermietung an der Costa Blanca für viele Eigentümer eine attraktive Möglichkeit ist, ihr Haus oder ihre Wohnung gewinnbringend zu nutzen. Doch aufgepasst: Wer eine Ferienimmobilie in Spanien vermieten möchte, muss seit Ende 2024 neue gesetzliche Vorgaben beachten. In diesem Beitrag erkläre ich dir übersichtlich und leicht verständlich, welche Pflichten du als Vermieter jetzt hast – sowohl bei Kurzzeitvermietung als auch bei Langzeitvermietung.
Lizenzpflicht für Ferienvermietung an der Costa Blanca
Wer seine Immobilie an Feriengäste vermieten möchte, braucht eine offizielle Lizenz, die von der Generalitat Valenciana vergeben wird. Ohne diese Lizenz für Ferienvermietung in Spanien darfst du deine Wohnung oder dein Haus nicht kurzfristig an Urlauber vermieten.
Wichtige Punkte zur Lizenz:
Die Lizenz muss alle fünf Jahre erneuert werden.
Bei einem Verkauf der Immobilie verfällt die bestehende Lizenz und der neue Eigentümer muss sie neu beantragen.
Seit August 2024 ist zusätzlich die ausdrückliche Zustimmung der Eigentümergemeinschaft notwendig, um eine neue Lizenz zu erhalten.
Tipp: Gerade bei Eigentumswohnungen lohnt es sich frühzeitig das Gespräch mit der Gemeinschaft zu suchen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Neue Meldepflichten bei der Ferienvermietung ab Dezember 2024
Ein besonders wichtiger Punkt betrifft die Meldepflicht von Feriengästen in Spanien. Hier hat sich Ende 2024 einiges geändert:
Jeder Gast muss innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft bei der Polizei (Guardia Civil oder Policía Nacional) gemeldet werden.
Ab dem 2. Dezember 2024 müssen Vermieter detailliertere Informationen über ihre Gäste erfassen und übermitteln. Dazu gehören neben den klassischen Ausweisdaten auch Angaben zu Aufenthaltsdauer und Buchungskanälen.
Diese Regelung betrifft nicht nur Hotels und Pensionen, sondern ausdrücklich auch private Ferienwohnungen und Ferienhäuser.
Übrigens: Die Meldung kann bequem online erfolgen – Voraussetzung ist allerdings eine vorherige Registrierung als Vermieter bei der jeweiligen Behörde.
Kurzzeit- und Langzeitvermietung: Das musst du beachten
Kurzzeitvermietung (bis 10 Tage)
Die klassische touristische Vermietung – also Buchungen bis zu 10 Tagen – unterliegt besonders strengen Regeln:
Pflicht zur Lizenz (wie oben beschrieben).
Meldepflicht der Gäste innerhalb von 24 Stunden.
Keine Schlüsselkästen an öffentlichen Orten oder Gemeinschaftsflächen erlaubt – persönliche Schlüsselübergabe ist Pflicht.
Die Immobilie muss bestimmte Standards bei Hygiene, Komfort und Sicherheit erfüllen.
Langzeitvermietung (ab 11 Tagen)
Wenn du deine Immobilie für längere Zeit vermietest – also beispielsweise an digitale Nomaden oder Überwinterer – gelten etwas entspanntere Regeln:
Keine spezielle Ferienlizenz notwendig.
Allerdings musst du dich an die allgemeinen spanischen Mietgesetze halten.
Ein schriftlicher Mietvertrag ist dringend zu empfehlen.
Eine polizeiliche Gästemeldung ist nur bei Aufenthalten unter 90 Tagen verpflichtend.
Gerade bei der Langzeitvermietung an der Costa Blanca ergeben sich viele interessante Möglichkeiten, besonders in den Wintermonaten, wenn Langzeiturlauber auf der Suche nach sonnigen Alternativen sind.
Steuerliche Pflichten als Vermieter in Spanien
Auch die Einnahmen aus der Ferienvermietung an der Costa Blanca müssen natürlich versteuert werden:
Alle Einkünfte sind in der spanischen Einkommensteuererklärung anzugeben.
Plattformen wie Airbnb oder Booking.com sind verpflichtet, Daten an die spanischen Steuerbehörden zu melden.
Besonders wichtig: Auch Nicht-Residenten in Spanien müssen ihre Mieteinkünfte korrekt angeben.
Hier empfiehlt es sich, einen erfahrenen Steuerberater hinzuzuziehen, der auf die Vermietung von Immobilien in Spanien spezialisiert ist.
Ja, wenn du deine Immobilie kurzfristig (weniger als 10 Tage) an Feriengäste vermietest, benötigst du eine Lizenz der Generalitat Valenciana. Ohne diese Lizenz ist eine touristische Vermietung nicht erlaubt.
Die touristische Lizenz ist 5 Jahre gültig. Danach musst du sie neu beantragen. Bei Verkauf der Immobilie erlischt die Lizenz automatisch und der neue Eigentümer muss eine eigene beantragen.
Ja, du musst deine Gäste innerhalb von 24 Stunden nach deren Ankunft bei der Guardia Civil oder Policía Nacional registrieren. Ab Dezember 2024 sind zusätzlich detaillierte Buchungsinformationen anzugeben.
Ab dem 2. Dezember 2024 musst du bei der Gästeregistrierung nicht nur Ausweisdaten, sondern auch Buchungsplattform, Aufenthaltsdauer und Zahlungsweise übermitteln. Die Regeln gelten für alle Arten von Ferienunterkünften.
Nein, bei einer Vermietung ab 11 Tagen bis zu 11 Monaten (Langzeitmiete) benötigst du keine touristische Lizenz. Hier gelten die allgemeinen Mietgesetze Spaniens. Dennoch solltest du einen schriftlichen Mietvertrag abschließen.
Bei Verstößen gegen die Lizenz- oder Meldepflicht können Bußgelder von mehreren Tausend Euro verhängt werden. Wiederholte Verstöße können zur dauerhaften Sperrung deiner Vermietung führen.
Die Beantragung erfolgt online bei der Generalitat Valenciana. Voraussetzung ist unter anderem ein gültiger Energieausweis sowie ein Nachweis über die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft (falls erforderlich).
Fazit: Vorbereitung ist alles!
Die Ferienvermietung an der Costa Blanca bietet tolle Chancen, birgt aber auch einige Herausforderungen. Die neuen gesetzlichen Regeln rund um Lizenzpflicht und Meldepflicht bei Ferienwohnungen in Spanien solltest du unbedingt ernst nehmen, um hohe Bußgelder zu vermeiden.
Wenn du die nötigen Lizenzen beantragst, die Gäste korrekt meldest und deine Immobilie entsprechend ausstattest, steht deinem Erfolg als Vermieter an der spanischen Mittelmeerküste nichts im Weg.