Wer sich dauerhaft in Spanien – zum Beispiel an der traumhaften Costa Blanca in Orten wie Alicante, Denia, Torrevieja oder Elche – niederlässt, stellt sich früher oder später die Frage: Soll ich die spanische Staatsangehörigkeit beantragen?
Doch wie funktioniert das überhaupt? Und wie schwer ist es wirklich im Vergleich zu Deutschland?
In Deutschland geht das Ganze – zumindest teilweise – mittlerweile online. Einbürgerung per Mausklick, Online-Formular, digitale Dokumentenprüfung, teilweise sogar Zahlung per PayPal. Natürlich ist immer noch eine Prüfung oder ein persönlicher Termin nötig, aber der Einstieg ist modern und effizient.
In Spanien hingegen sieht die Realität anders aus. Hier ist Geduld gefragt. Der Weg zur spanischen Staatsbürgerschaft ist lang, komplex und in vielen Punkten von Region zu Region verschieden – vor allem auch an der Costa Blanca, wo viele Deutsche dauerhaft leben.
Wer sich dauerhaft in Spanien – zum Beispiel an der traumhaften Costa Blanca in Orten wie Alicante, Denia, Torrevieja oder Elche – niederlässt, stellt sich früher oder später die Frage: Soll ich die spanische Staatsangehörigkeit beantragen?
Doch wie funktioniert das überhaupt? Und wie schwer ist es wirklich im Vergleich zu Deutschland?
In Deutschland geht das Ganze – zumindest teilweise – mittlerweile online. Einbürgerung per Mausklick, Online-Formular, digitale Dokumentenprüfung, teilweise sogar Zahlung per PayPal. Natürlich ist immer noch eine Prüfung oder ein persönlicher Termin nötig, aber der Einstieg ist modern und effizient.
In Spanien hingegen sieht die Realität anders aus. Hier ist Geduld gefragt. Der Weg zur spanischen Staatsbürgerschaft ist lang, komplex und in vielen Punkten von Region zu Region verschieden – vor allem auch an der Costa Blanca, wo viele Deutsche dauerhaft leben.
Einbürgerung in Spanien – alle Schritte im Überblick
Hier erfährst du, wie der Prozess zur spanischen Staatsbürgerschaft konkret abläuft – vom ersten Antrag bis zur Urkunde.
1. Mindestaufenthalt: Wann kann man die Einbürgerung beantragen?
Die allgemeine Voraussetzung für EU-Bürger (also z. B. Deutsche) ist:
10 Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt in Spanien
verkürzt auf 2 Jahre bei Personen aus Lateinamerika, Andorra, den Philippinen, Äquatorialguinea oder mit sephardisch-jüdischer Herkunft (für Deutsche irrelevant)
Wichtig: Es zählen nur Aufenthaltsjahre mit gültiger Anmeldung (empadronamiento) und Wohnsitz mit Aufenthaltstitel (Residencia). Ferienaufenthalte oder temporäres Leben zählen nicht mit.
2. Wo beantragt man die spanische Staatsbürgerschaft?
In der Regel erfolgt der Antrag über das:
Registro Civil (Zivilstandsamt) deiner Gemeinde – z. B. in Alicante, Elche, Denia oder Torrevieja
Alternativ online über das Justizministerium: https://sede.mjusticia.gob.es
Allerdings: Der digitale Antrag ist extrem fehleranfällig, veraltet und für viele Ausländer kaum nutzbar – daher geht man in der Praxis meist persönlich zum Amt.
3. Benötigte Unterlagen für die Einbürgerung in Spanien
Hier eine Liste der wichtigsten Dokumente, die du mitbringen oder beantragen musst:
Gültiger Reisepass
Geburtsurkunde, legalisiert und übersetzt
Nachweis über legalen Aufenthalt (Residencia)
Meldebescheinigung (Empadronamiento)
Polizeiliches Führungszeugnis aus Deutschland (übersetzt + apostilliert)
Führungszeugnis aus Spanien (Certificado de Antecedentes Penales)
Nachweis über Integration (siehe Punkt 4)
ggf. Steuerbescheide, Mietverträge, Kontoauszüge etc.
Tipp: In Städten wie Alicante, Torrevieja oder Benidorm ist die Nachfrage nach Terminen beim Registro Civil oft hoch – am besten frühzeitig online oder telefonisch Termin sichern.
4. Sprach- und Kulturprüfung (CCSE und DELE A2)
Das ist der eigentliche „Einbürgerungstest“ in Spanien. Du musst zwei Prüfungen bestehen:
CCSE-Test (Conocimientos Constitucionales y Socioculturales de España)
25 Multiple-Choice-Fragen zu spanischer Gesellschaft, Verfassung, Geschichte
Mind. 15 richtige Antworten erforderlich
Anmeldung und Infos: https://examenes.cervantes.es
DELE A2 (Spanisch-Sprachniveau)
Nachweis, dass du mindestens A2-Niveau in Spanisch sprichst
Ebenfalls über Instituto Cervantes
Alternativ reicht oft eine spanische Schul- oder Ausbildung als Nachweis
Beide Prüfungen kosten jeweils ca. 85–130 €, finden regelmäßig u. a. in Alicante, Murcia, Elche oder Valencia statt.
5. Einreichung, Wartezeit und Entscheidung
Sobald alle Unterlagen vollständig sind, beginnt das lange Warten. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel:
1–2 Jahre – teilweise leider mehr
Die Dauer hängt stark von der Region, Bearbeitungsrückständen und sogar der politischen Lage ab
Während dieser Zeit darfst du natürlich weiterhin in Spanien leben, musst aber bei Anfragen des Amtes immer erreichbar und reaktionsschnell bleiben.
Kriterium | Deutschland | Spanien |
---|---|---|
Dauer bis Antrag möglich | 5 Jahre (bzw. 3 mit C1/Engagement) | 10 Jahre (für Deutsche) |
Sprache | B1-Niveau | A2-Niveau (DELE A2) |
Test | Einbürgerungstest + Sprachzertifikat | CCSE-Test + DELE A2 |
Antrag online möglich | In vielen Städten komplett online | Nur teils online, meist nur Registrierung |
Bearbeitungsdauer | 6–12 Monate | 1–2 Jahre |
Doppelte Staatsbürgerschaft | Möglich seit 2024 (für viele) | In der Regel nicht erlaubt |
Fazit: Einbürgerung in Spanien – lohnenswert, aber kein Spaziergang
Die spanische Staatsangehörigkeit zu bekommen ist ein ambitionierter, langwieriger Prozess. Du brauchst Geduld, gute Spanischkenntnisse und Durchhaltevermögen. Besonders an der Costa Blanca ist der Wunsch nach Einbürgerung oft emotional: Man lebt hier, arbeitet hier, zahlt Steuern – warum nicht auch dazugehören?
Ob in Denia, Alicante, Elche, Torrevieja oder Orihuela Costa: Wer dauerhaft bleiben möchte, sollte sich früh mit den Anforderungen vertraut machen. Die Vorteile sind klar – aber der Weg dorthin ist deutlich steiniger als in Deutschland.
Tipp zum Schluss: Wer noch unsicher ist, ob sich der Aufwand lohnt, sollte sich erstmal um die Daueraufenthaltskarte (Residencia Permanente) kümmern – die ist einfacher zu bekommen und reicht oft für den Alltag vollkommen aus.
In der Regel musst du als EU-Bürger wie ein Deutscher mindestens 10 Jahre ununterbrochen legal in Spanien gelebt haben, bevor du einen Antrag auf Einbürgerung stellen kannst. Entscheidend sind offizielle Nachweise wie die Residencia (Aufenthaltstitel) und die Anmeldung im Melderegister (Empadronamiento). Nur vollständig dokumentierte Aufenthaltszeiten werden anerkannt.
Der Antrag wird normalerweise beim Zivilstandsamt (Registro Civil) deiner Stadt oder Gemeinde gestellt – zum Beispiel in Alicante, Elche, Denia oder Torrevieja. In manchen Fällen ist auch eine digitale Antragstellung über das Justizportal Spaniens möglich. In der Praxis bevorzugen viele Antragsteller die persönliche Abgabe wegen technischer Hürden beim Online-System.
Du musst zwei Prüfungen bestehen: den CCSE-Test (Fragen zur spanischen Verfassung, Gesellschaft und Geschichte) sowie den DELE-A2-Sprachtest als Nachweis für grundlegende Spanischkenntnisse. Beide Prüfungen werden vom Instituto Cervantes angeboten und sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Einbürgerung.
Die Einbürgerung in Spanien kann – inklusive Prüfungen, Übersetzungen, Apostillen und Dokumentenkosten – zwischen 300 und 800 € kosten. Der Einbürgerungsantrag selbst ist kostenfrei, aber alle vorbereitenden Schritte sind mit Kosten verbunden. Besonders in beliebten Regionen wie der Costa Blanca (z. B. Alicante oder Torrevieja) solltest du mit Zusatzkosten für Übersetzer und beglaubigte Unterlagen rechnen.
Nach Einreichung aller Unterlagen kann die Bearbeitung deines Einbürgerungsantrags zwischen 1 und 2 Jahren dauern. In stark frequentierten Städten wie Alicante oder Elche kann es aufgrund hoher Nachfrage länger dauern. Wichtig ist, dass du während dieser Zeit auf Rückfragen oder Ergänzungsanforderungen schnell reagierst.
Spanien erlaubt in der Regel keine doppelte Staatsangehörigkeit für Deutsche. Das bedeutet: Du müsstest deine deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben, bevor du Spanier wirst. Es gibt Ausnahmen für bestimmte Herkunftsländer, aber für deutsche Antragsteller ist eine doppelte Staatsbürgerschaft nur in Sonderfällen möglich.
In diesem Fall kannst du die "Residencia Permanente" beantragen. Diese Daueraufenthaltserlaubnis erhältst du bereits nach 5 Jahren legalem Aufenthalt in Spanien. Sie berechtigt dich zu einem nahezu uneingeschränkten Leben und Arbeiten in Spanien – ohne Einbürgerung. Für viele Auswanderer, z. B. in Orihuela Costa, Altea oder Calpe, ist das eine sinnvolle Alternative.